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Jugendschutz auf öffentlichen Jugendpartys

Broschüre „Jugendschutz auf öffentlichen Jugendpartys – wir sind dabei!“
Auf dem Hintergrund der Entwicklungen des riskanten Alkoholkonsums von Kindern und Jugendlichen (Stichworte waren hier Flatratepartys und Komasaufen), entwickelte die AG-Suchtvorbeugung 2008 kreisweite Standards als Empfehlungen zur Genehmigung und Durchführung von Jugendpartys im Kreis Warendorf zur Intensivierung des gesetzlichen Jugendschutzes gemäß des Jugendschutzgesetz.
Ausgehend von der Tatsache, dass vorwiegend die Ordnungsbehörden mit den Veranstaltern von Jugendpartys in Kontakt treten, richten sich diese Empfehlungen an die kommunalen Ordnungsbehörden und die jeweiligen Veranstalter. Als Rechtsgrundlage kann der § 7 JuSchG herangezogen werden. Bestehende kommunale Verfahrensweisen im Rahmen der Durchführung des Kinder- und Jugendschutzes sind dabei zu berücksichtigen.
10 Jahre später (November 2018) erhielt die AG Suchtvorbeugung – im Rahmen der Jahrestagung „Alkohol und Jugendschutz“ – den Auftrag, die von der AG Suchtvorbeugung und dem Kreis Warendorf herausgegebene Informationsbroschüre zu aktualisieren.
Überprüft werden sollte
• die Rechtmäßigkeit und Bewertung der Übertragung der elterlichen Sorge auf Volljährige im Rahmen einer öffentlichen Jugendparty;
• eine Durchsicht in Bezug auf Vereinheitlichung/Reduzierung von Formblättern (Durchführungsvereinbarungen, Gestattungen, Veranstaltungsschecklisten);
• sowie die Aktualisierung von Tipps und rechtlichen Grundlagen zur Planung und Durchführung von erfolgreichen Festen und Feiern auf der Basis des Jugendschutzgesetzes.
Im Laufe des Jahres 2019 wurden die Aktualisierungen vorgenommen, innerhalb der AG Suchtvorbeugung abgestimmt und am 29.11.2019 im Rahmen der Jahrestagung „Alkohol und Jugendschutz“ vorgestellt und verabschiedet.

Die aktuelle Fassung Jugendschutz auf öffentlichen Jugendpartys findet sich hier