Seite wählen

Gelbe Schilder Aktion – für Gewerbetreibende

Kreisweite Aktion „Wir verkaufen keinen Alkohol an Kinder und Jugendliche“

Seit 2004 beteiligen sich alle Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf an der Gelben-Schilder-Aktion „Wir verkaufen keinen Alkohol an Kinder und Jugendliche“. Vorbild für dieses gemeinsame Vorgehen war die Stadt Beckum, die im Jahr 2002 erstmalig entsprechende Hinweisschilder in Verkaufsstätten von Gewerbetreibenden aufhängen lies. Als Materialien wurden ein DIN á 5 Schild entwickelt, das unter dem Logo „Wir verkaufen keinen Alkohol an Kinder und Jugendliche“ (versehen mit den Logos der beteiligten Kooperationspartner) an die Verkaufsstellen ausgegeben und deutlich sichtbar im Kassenbereich ausgehangen wird. Die Schilder werden über die Jugendämter, Ordnungsämter und/oder die lokalen Polizeibehörden an Gewerbebetreibende ausgehändigt. Durch den Aushang erklärt sich auch optisch der Einzelhandel bereit, dem Thema Jugendschutz in der Öffentlichkeit beim Thema „Alkohol“ deutlich Nachdruck zu verleihen.

Zusätzlich liegt den Verkaufsstellen ein Flyer vor, den KassiererInnen an Kinder und Jugendliche ausgeben können wenn sich diese als Käufer nicht ausweisen können. Auf einer doppelseitig bedrucken, halben DIN á 5 Seite können Kinder und Jugendliche nachlesen, warum man ihnen keinen Alkohol verkauft hat (Originaltext im Flyer: … Darum hat man Dir keinen Alkohol verkauft: …). Eine langwierige Erklärung durch das Verkaufspersonal entfällt. Gelegentliches  Aufsuchen der Verkaufsstellen (kontrollierender Jugendschutz) unterstützt die Maßnahme ebenso wie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Die ausgegebenen Hinweisschilder werden bei Vergilbung bzw. Verlust erneuert und ausgetauscht. Es wird darauf geachtet, dass diese so angebracht werden, dass die darauf befindliche Information gut erkannt werden kann.

Auch auf Großveranstaltungen wie bei Schützenfesten und auf Weihnachtsmärkten sollten die Hinweisschilder präsent sein.

Mit dieser Maßnahme wird deutlich, dass sich die Arbeitsgemeinschaft Suchtvorbeugung sowohl dem pädagogischen als auch dem kontrollierenden Jugendschutz verpflichtet sieht und dazu beiträgt, dass erfolgreiche Maßnahmen kreisweite Umsetzung finden.