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Alkohol und Jugendschutz im Einzelhandel

Schulung für Auszubildende

Der Alkohol, den Jugendliche konsumieren, ist im Vorfeld immer durch Hände von Erwachsenen gegangen. Besonders das Verkaufspersonal in Gaststätten, Tankstellen und Einzelhandelsgeschäften ist ständig mit Jugendlichen, die alkoholhaltige Getränke kaufen, konfrontiert.
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) schränken den Verkauf von Alkoholika an Jugendliche ein. Viele Verkaufsstellen unterstützen ihr Personal durch Aushänge, Bekanntmachungen und Flyer zum JuSchG. Die wichtigste Rolle fällt dabei dem Verkaufspersonal zu – die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes.
Die Ausweiskontrolle sowie die konsequente Umsetzung des Gesetzes muss das Verkaufspersonal selbst ausführen. Die möglicherweise daraus entstehenden unangenehmen und konfliktreichen Situationen zu vermeiden, führt immer wieder zur Nichtbeachtung des JuSchG beim Verkaufspersonal. Das Wissen über die Regelungen des Jugendschutzgesetzes sowie selbstsicheres Auftreten können in diesen Situationen unterstützend helfen.

Der Schwerpunkt der Schulung liegt auf der Stärkung der Selbstbehauptung und der Kommunikationsfähigkeit der Auszubildenden. In fünf aufeinander aufbauenden Trainingsbereichen lernen die Auszubildenden etwas über Selbst- und Fremdwahrnehmung, Teamfähigkeit, Stimme und Körper einsetzen sowie Verantwortungsübernahme und Impulskontrolle.

Zum Download: Konzept zur suchtpräventiven Schulung für Auszubildende im Einzelhandel