Kooperationsvereinbarung
KOOPERATIONSVEREINBARUNG
Erstmalig wurde eine Kooperationsvereinbarung im Dezember 1999 erstellt und von allen Kooperationspartnern unterzeichnet. Seit dieser Zeit haben sich die Themen innerhalb der Suchtprävention verändert. Die Suchtprävention ist mit neuen Bedingungen, Zielgruppen, Konsummustern und (Hilfe-) Bedarfen konfrontiert. Diese Entwicklungen zur Kenntnis nehmend hat die AG-Suchtvorbeugung ihre Kooperationsvereinbarung den Bedingungen angepasst und sie mit Stand vom Juli 2011 inhaltlich und strukturell aktualisiert. Die Vereinbarung können Sie über unser Kontaktformular bei Kateryna Kyrychenko anfordern oder einfach über den nachfolgenden Link herunterladen.