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Am 10. März 2017 ist das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Ab sofort kann Cannabis auf Betäubungsmittelrezept medizinisches verschrieben werden. Die Kosten für das Medikament „Cannabis“ können dann von den Krankenkassen übernommen werden.

Des Weiteren hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Cannabisagentur eingerichtet, die den Anbau und Vertrieb von Cannabis für medizinische Zwecke regelt und kontrolliert. Die Cannabisagentur zählt als neues Fachgebiet zur Abteilung „Besondere Therapieeinrichtung“ im BfArM.

Das BrArM informiert auf seinen Internetseiten ausführlich über die neuen Regelungen, ebenso die Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin:

www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/Cannabisagentur

www.cannabis-med.org/german/acm-mitteilungen/cannabis

Weitere Informationen zu den Themen Cannabis und Cannabisprävention unter:

www.stark-statt-breit.de