Seite wählen

Führerscheinlust und MPU – Die MPU ist kein Idiotentest

Wer wegen Alkohol am Steuer oder Drogenkonsum den Führerschein verloren hat, sollte sich sehr frühzeitig, also kurz nach dem Verlust des Führerscheins, beim Straßenverkehrsamt, dem TÜV oder unserer Beratungsstelle erkundigen, welche Bedingungen zu erfüllen sind, um den Führer­schein wieder zu erlangen. Häufig ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) notwendig.

Doch was erwartet einen Menschen, der aufgrund des Konsums von legalen und/oder illegalen Drogen den Führerschein verloren hat. Er muss nachweisen, dass er sein Fehlverhalten nachvollziehbar analysiert, bearbeitet und verändert hat sowie Gewohnheiten verändert hat und Veränderungen Bestandteils eines Lebens geworden sind – vom veränderten Umgang mit Sucht- und Genussmitteln bis hin zum Umgang mit Freunden, dem sozialen und der Gesellschaft.

Das ist nicht unbedingt einfach Lebens- und Verhaltensveränderungen nachzuweisen. Abstinenznachweis, Reaktionstest, Erste Hilfe Bescheinigung und „psychologisches Gespräch“ sind Bestandteil der MPU. Nervosität und innere Anspannung den Test „bestehen zu müssen“ können die Testpersonen im Vorfeld der Untersuchung und am Untersuchungstag blockieren.

Informationen zum Ablauf einer MPU finden sich u.a. auf der Internetseite des TüV Nord. Hier hilft aktuell ein drei minütiges Video des TüV Nord, das auf YouTube zu finden ist und die wichtigsten Inhalte und Abläufe der MPU darstellt und zusammenfasst.

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=Ql5k0ByfZis

In dem Video wird deutlich, dass eine intensive Vorbereitung auf die MPU bei entsprechenden Einrichtungen und Diensten hilfreich ist, um sich mit seinem Leben und dem persönlichen (Fehl-)Verhalten auseinanderzusetzen.

Der Arbeitskreis Jugend- und Drogenberatung im Kreis Warendorf e.V. bietet entsprechende Informationsgespräche für Betroffene und darüber hinaus regelmäßig Schulungen im Rahmen von Einzelgesprächen für auffällig gewordene Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen an.

Die Schulung umfasst 9 Sitzungseinheiten à 50 Minuten in 14tägigem Abstand. Inhalte der Schulung sind u.a.:

  • Persönliche Lebenssituation und Konsumentwicklung
  • Bearbeitung von Konsummotiven und Missbrauchshintergründen
  • Deliktbearbeitung: Beschreibung, Bewertung, Konsequenzen
  • Rückfallprophylaxe
  • Tragfähigkeit der Motivation zur dauerhaften Verhaltensänderung

Referenz: Ziel und Inhalte der Schulung sind der Begutachtungsstelle für Fahreignung des RWTÜV in Münster am 21. März 2003 vorgestellt und als positiv bewertet worden.

Faltblatt August 2019