In der letzten Zeit häufen sich Anfragen zum Umgang mit Fassbrause als Kindergetränk. Die Landeskoordinierungsstelle Suchtvorbeugung NRW in Mülheim (ginko) hat in diesem Zusammenhang eine Empfehlung herausgegeben, die seitens der AG-Suchtvorbeugung bestätigt und unterstützt wird:
„Fassbrause mit alkoholfreiem Bier als Zutat bedeutet nicht zwangsläufig eine wirkliche Alkoholfreiheit. So können auch im vermeintlich alkoholfreien Bier noch Reste von Alkohol enthalten sein. Je nach Sorte kann dies bis zu 0,5 Volumenprozent sein. („Alkoholfreies Bier“ darf laut Gesetz noch maximal 0,5 Prozent Alkohol enthalten). Das heißt: auch Fassbrause kann dementsprechend – trotz fehlender Kennzeichnung – Alkohol enthalten. Die Selbsthilfeverbände in der Suchthilfe warnen deshalb trockene Alkoholiker sowie Kinder vor dem Konsum von Fassbrause, um mögliche Rückfälle bzw. den frühzeitigen Einstieg in den Alkoholkonsum zu vermeiden.
Für Kinder ist Fassbrause auch mit gänzlich alkoholfreiem Bier (0,0 Volumenprozent) nicht empfehlenswert. Hier besteht die Gefahr, dass Kinder sich schon frühzeitig an den Biergeschmack gewöhnen. Verbraucherschützer und Suchtexperten warnen deshalb davor, Fassbrause als Kindergetränk anzubieten. Ihre Empfehlung: Kindern Wasser oder verdünnte Obstsäfte als weitaus besser geeignete Getränke anzubieten.
Gesicherte Erkenntnisse, dass der Konsum von Fassbrause Kinder zum erhöhten Einstieg in den Bierkonsum verführt, sind aber derzeit nicht bekannt. Generell soll man allerdings Kindern aus oben aufgeführten Gründen keine Getränke mit Biergeschmack geben. Eltern sollten auf diesen Sachstand hingewiesen werden.
In dem Zusammenhang fordern Verbraucherzentralen bessere rechtliche Regelungen in Bezug auf den Begriff „alkoholfrei“ und eine deutliche Kennzeichnung bei einem möglichen Alkoholgehalt dieser Getränke. So sollten Biere mit geringem Alkoholgehalt bis 0,5 Volumenprozent durch andere Bezeichnungen wie „wenig Alkohol“ oder „alkoholarm“ von echten alkoholfreien Bieren zu unterscheiden sein.“