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Klassenfahrten (Prävention)

Suchtpräventive Handreichungen für Klassen- und Studienfahrten

Klassenfahrten besitzen eine wichtige Funktion bei der Erfüllung des schulischen Erziehungsauftrags und können wesentlich zur Persönlichkeitsbildung  und Verbesserung der Klassengemeinschaft beitragen.

Diesem pädagogischen Auftrag steht oftmals ein leichtfertiger Umgang mit Zigaretten, Alkohol und illegalen Drogen während einer Klassenfahrt entgegen. Sie betreffen die ganze Klassengemeinschaft, können großen Schaden anrichten und eine Klassenfahrt scheitern lassen. Konsumieren Schülerinnen und Schüler während einer Klassenfahrt psychoaktive Substanzen wie Alkohol oder Cannabis, verändert sich ihr Verhalten. Solche veränderten Verhaltensweisen sind beispielsweise Aggressivität, Übelkeit, Rückzug, Apathie, Normverletzungen usw. Die genannten Substanzen bieten darüber hinaus Risiken und Gefahren für die eigene Gesundheit und für die Persönlichkeitsentwicklung des Konsumenten (Selbstgefährdung z.B. durch risikoreiches Verhalten, Alkoholkoma, Suchtgefahr).

Es sind also, gerade wenn es um Klassenfahrten geht, klare Regelungen notwendig. Diese schützen nicht nur den Einzelnen, sondern alle Mitglieder der Klassengemeinschaft. Die Gesetzgebung gibt aus diesem Grunde klare und deutliche Bestimmungen vor. Walter Schmalenstroer, schulischer Koordinator für Gesundheitsförderung und Suchtvorbeugung im Kreis Warendorf, hat die geltenden Regelungen zum Umgang mit Zigaretten, Alkohol und illegalen Drogen auf Klassen- und Studienfahrten zusammengestellt und suchtpräventive Handreichungen erarbeitet, die mit dem Regierungspräsidenten in Münster abgestimmt sind. Die Handreichungen enthalten folgende Schwerpunktthemen:
• Gesetzliche Grundlagen
• Einbindung in die schulische Suchtprävention
• Vorbereitung und Durchführung der Klassenfahrt
• Umgang mit Regelverstößen – Grundsätze, Konsequenzen, Sanktionen
• Nachbereitung der Klassenfahrt
• Eltern- und Schülerinformation
• Gesetzestexte und Erlasse

Download: AGSV Klassenfahrten und Alkohol